Praxis

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IGeL-LEISTUNGEN

Was bedeutet Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) 

IGeL sind ärztliche Leistungen …

die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.

Auch für Privatversicherte gilt: Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, darf die Ärztin / der Arzt nur abrechnen, wenn die Patientin / der Patient ihnen ausdrücklich zustimmt. Das ist in §1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgeschrieben. 

Als Kassenarztpraxis erfüllen wir den gesetzlichen Versorgungsauftrag nach § 12 Sozialgesetzbuch V

„ Kassenleistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“

Quelle: KVN – Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen

  • Aufbauspritzen
  • Schmerztherapie - Magnetfeldtherapie
  • Kinesiologisch-Reflektorisches Tapen
  • Atteste, Gutachten
  • Führerscheinuntersuchungen KII ab 55 Jahre
  • Impf- inkl. Reiseimpfberatung